
„Fit für 55“, so heißt das neue Paket der EU, das Maßnahmen enthält, um bis zum Jahr 2030 55% der Netto-Treibhausgasemissionen senken zu können. Das vorgeschlagene Paket zielt dabei darauf ab, die EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel für 2030 in Einklang zu bringen. Wie fast alle Entwürfe der EU enthält aber auch dieses Paket einen Haken, denn neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energiebesteuerung soll auch die Energieeffizienz der Häuser verbessert werden, sowohl die von Nichtwohngebäuden als auch die von Wohngebäuden. Bisher ist die Energieklasse G noch zulässig, bis 2030 muss aber mindestens die Klasse F und bis spätestens 2033 sogar die Energieeffizienzklasse E erreicht werden. Schätzungen zufolge geht es dabei um Millionen von Häusern, wobei bei vielen die schrittweise Sanierung gar nicht mehr möglich sein wird. Nun stellt sich die Frage, was mit Häusern passiert, die in Zukunft nicht den gesetzlichen Standards entsprechen, denn Strafzahlungen führen bekannterweise nicht direkt zur Zwangsenteignung. In diesem Fall sieht die EU vor, dass ab einer bestimmten Frist Häuser nicht mehr genutzt werden dürfen, sofern sie nicht die geforderte Energieklasse vorweisen können. Man kann also durchaus von einer Enteignung sprechen. Aber nicht nur die Enteignung stellt eine Gefahr dar, schon alleine die Sanierung eines Hauses führt auf der einen Seite zu starken Mieterhöhungen und auf der anderen Seite zu einem immens hohen finanziellen Aufwand für den Hausbesitzer. Ob sich das Wohnen dann überhaupt noch jemand leisten kann, wenn schon jetzt die Lebenserhaltungskosten kaum mehr zu bewältigen sind, ist fraglich. Ein hoher Preis also, der für die vermeintliche Klimarettung zu bezahlen ist.
EU plant ab 2030 Enteignung von Hausbesitzern zwecks “Klimarettung” (tkp.at)